Als im 17. Jahrhundert zu viele Schuster in der Stadt „unkontrolliert und ohne Gerechtigkeit“ arbeiten, beschwert sich ein Kröpeliner Schumacher beim Herzog. Er bittet 1614 um die „Begnadigung durch eine Amtsrolle und Gerechtigkeit“ – also eine geregelte Zulassung. Ein
Jahr später regelt ein Privileg in zehn Paragraphen das Erlernen und die Ausübung des Handwerks. Das wird zuletzt noch einmal 1786 durch Herzog Friedrich Franz erneuert. Jeder Schuster muss drei Jahre wandern und als Meisterstück dem Zunftvorstand ein Paar lange Stiefel und ein Paar Schuhe mit ledernen Absätzen vorlegen. Werden die Arbeiten abgelehnt, soll der Kandidat eine „erträgliche“ Strafe zahlen und hat einen zweiten Versuch. Fällt der auch durch, muss noch ein Jahr gewandert
werden.
1819 werden in Kröpelin 165 Schuster gezählt. Lehrburschen, Gehilfen und Schuster-Witwen gehören dazu. Das bedeutet, dass etwa 27 Prozent aller Erwerbstätigen Schuhmacher oder Flickschuster sind.